Urlaubsanspruch-Rechner
Ermittle deinen gesetzlichen Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz, inklusive Teilurlaub beim Ein- oder Austritt im laufenden Jahr. Fuer Vollzeit und Teilzeit, ohne Anmeldung, 100 Prozent im Browser.
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Urlaubsanspruch-Rechner: Gesetzlicher Mindesturlaub
Der Urlaubsanspruch-Rechner ermittelt den gesetzlichen Mindesturlaub aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG, §§ 3 bis 7). Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis haben danach jährlich Anspruch auf mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, was bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstagen entspricht. Das Tool rechnet diesen Mindesturlaub auf deine individuelle Arbeitswoche um und berücksichtigt Teilzeit, unterjährigen Ein- oder Austritt sowie die Wartezeit.
Bei Teilzeit wird der Anspruch anteilig berechnet. Wer an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat 20 Urlaubstage, wer an drei Tagen arbeitet, entsprechend zwölf. Tritt jemand im Laufe des Jahres ein oder aus, entsteht nach § 5 BUrlG Teilurlaub: Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Den vollen Anspruch gibt es nach Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten nach § 4 BUrlG. Viele Tarif- und Arbeitsverträge gewähren übrigens mehr als das gesetzliche Minimum, oft 30 Tage.
Hinweis: Der Rechner berücksichtigt ausschließlich den gesetzlichen Mindesturlaub in Deutschland. Vertragliche oder tarifliche Regelungen können großzügiger sein. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.
So funktioniert der Urlaubsanspruch-Rechner
Du gibst deine Arbeitstage pro Woche ein und wählst, ob du das ganze Jahr durchgehend beschäftigt bist oder im Laufe des Jahres beginnst beziehungsweise ausscheidest. Aus diesen Angaben berechnet das Tool den gesetzlichen Jahresurlaub in Arbeitstagen. Ein Beispiel: Bei fünf Arbeitstagen pro Woche und vollem Jahr ergeben sich 20 Urlaubstage, bei einem Eintritt im Juli nur zehn.
- Eingabe der Arbeitstage pro Woche (fünf Tage Vollzeit bis Teilzeit)
- Unterjähriger Eintritt oder Austritt nach § 5 BUrlG anteilig gerechnet
- Umrechnung der gesetzlichen Werktage auf deine tatsächliche Arbeitswoche
- Hinweis auf die Wartezeit von sechs Monaten nach § 4 BUrlG
Was er kann und was nicht
Der Rechner liefert eine verlässliche Orientierung für den gesetzlichen Mindesturlaub in einer Arbeitsbeziehung nach Bundesurlaubsgesetz. Er rechnet Teilzeit und Teilarbeitsjahre korrekt um. Er berücksichtigt jedoch keine tarifvertraglichen Zusatzurlaubsansprüche, keine Schwerbehinderung und keine besonderen Regelungen einzelner Arbeitsverträge. Für den konkreten Einzelfall hilft der Blick in deinen Vertrag oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dir mindestens 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr zu, aus 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche umgerechnet. Bei Teilzeit wird der Anspruch anteilig reduziert.
Was ist die Wartezeit nach § 4 BUrlG?
Die Wartezeit beträgt sechs Monate. Erst nach Ablauf dieser Zeit entsteht der volle gesetzliche Jahresurlaubsanspruch. Vorher gibt es lediglich Teilurlaub nach § 5 BUrlG.
Wie wird Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Der Anspruch richtet sich nach deinen Arbeitstagen pro Woche. Bei drei Arbeitstagen pro Woche stehen dir zwölf Urlaubstage zu, bei vier Tagen sechzehn.
Was passiert bei unterjährigem Eintritt oder Austritt?
Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit entsteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Bei einem Eintritt im Juli bleiben so in der Regel zehn Urlaubstage bei fünf Arbeitstagen pro Woche.
Gilt das gesetzliche Minimum für alle Arbeitsverhältnisse?
Ja, für Arbeitnehmer in Deutschland gilt das Bundesurlaubsgesetz. Tarifverträge und Arbeitsverträge dürfen mehr Urlaub gewähren, aber nicht weniger als das gesetzliche Minimum.
Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?
Nein. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall zählt dein Arbeitsvertrag oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.