Finanzen
Rente & Altersvorsorge: Rentenlücke schließen 2026
Rente und Altersvorsorge: die Kurzantwort
In Deutschland sichert die gesetzliche Rente planmäßig nur einen Teil des Lebensstandards. Das Sicherungsniveau liegt bei 48 Prozent: Wer 45 Jahre lang durchschnittlich verdient, bekommt netto vor Steuern knapp die Hälfte des durchschnittlichen Nettoeinkommens eines Erwerbstätigen (Stand 2026). Der aktuelle Rentenwert ist zum 1. Juli 2026 von 40,79 auf 42,52 Euro gestiegen, die Rentenanpassung betrug 4,24 Prozent (Stand 2026).
Die Standardrente, also 45 Versicherungsjahre auf Durchschnittsniveau, liegt seit Juli 2026 bei 1.913,40 Euro brutto und 1.677,10 Euro netto vor Steuern. Die tatsächliche durchschnittliche Altersrente ist mit einem Zahlbetrag von 1.195 Euro deutlich niedriger (Stand 2026). Genau dazwischen entsteht die Frage, die viele umtreibt: Reicht das für den gewohnten Lebensstandard? Oft nicht.
Wer das Geld für den Ruhestand ersetzen will, muss die Rentenlücke kennen und schließen. Dieser Ratgeber zeigt, was die gesetzliche Rente wirklich zahlt, wie du deine Lücke berechnest und welche Bausteine dir dabei helfen: betriebliche Altersvorsorge, Riester, Rürup, ein ETF-Sparplan und die neuen Regeln ab 2027.

Was die gesetzliche Rente 2026 wirklich zahlt
Deine Rente ist die Summe deiner Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Wer ein Jahr lang genau das Durchschnittsentgelt verdient, sammelt einen Entgeltpunkt. Das Durchschnittsentgelt 2026 liegt vorläufig bei 51.944 Euro im Jahr (Stand 2026). Auf diesen Beitrag fließen pro Jahr 18,6 Prozent deines Bruttolohns in die Rentenversicherung, Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Betrag (Stand 2026).
Zwei Kennzahlen steuern das System:
| Kennzahl 2026 | Wert |
|---|---|
| Beitragssatz Rentenversicherung | 18,6 Prozent |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 101.400 Euro im Jahr, 8.450 Euro im Monat |
| Aktueller Rentenwert ab 1.7.2026 | 42,52 Euro |
| Standardrente brutto | 1.913,40 Euro |
| Standardrente netto vor Steuern | 1.677,10 Euro |
| Sicherungsniveau (Netto-Rentenniveau vor Steuern) | 48,0 Prozent |
(Stand 2026)
Die durchschnittliche Rente liegt deutlich unter der Standardrente, weil nur wenige 45 Jahre lang auf Durchschnittsniveau verdienen. Im Rentenbestand Ende 2025 betrug der Zahlbetrag der Altersrenten im Schnitt 1.195 Euro (Männer 1.449, Frauen 994). Brutto gerechnet waren es 1.354 Euro, wobei die neue Bundesländer mit 1.585 Euro über den alten mit 1.297 Euro lagen (Stand 2026).
Der Abstand zwischen Männern und Frauen von rund 500 Euro entsteht nicht durch einen Abschlag in der Rentenformel, sondern durch die Versicherungsbiografien: geringere Verdienste, Teilzeit und weniger Beitragsjahre. Wer 45 Jahre und mehr einzahlt, erreicht eine Rente, die deutlich näher an das männliche Niveau heranreicht.
Renteneintritt: Rente mit 67, Rente mit 63, Abschläge
Die Regelaltersgrenze steigt für die Jahrgänge ab 1961 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr, zwei Monate je Jahrgang. Geborene ab 1964 erreichen die abschlagsfreie Regelaltersrente erst mit 67.
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze | Abschlagsfrei bei 45 Versicherungsjahren |
|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 64 Jahre |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 64 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 64 Jahre und 6 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre |
(Stand 2026)
Drei Rentenarten sind zu unterscheiden. Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei ab der Regelaltersgrenze. Die Rente für besonders langjährig Versicherte braucht 45 Versicherungsjahre und ist abschlagsfrei, aber faktisch nicht mehr mit 63 möglich, sondern je nach Jahrgang erst ab 64 bis 65. Die Rente für langjährig Versicherte (umgangssprachlich Rente mit 63) braucht 35 Jahre, ist ab 63 möglich und kostet 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze, dauerhaft (Stand 2026).
Ein Beispiel: Wer im Jahrgang 1963 geboren ist und mit 63 in Rente geht, hat nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung einen Abschlag von 13,8 Prozent. Zwischen 63 und der Regelaltersgrenze dieses Jahrgangs (66 Jahre und 10 Monate) liegen 46 Monate, 46 mal 0,3 Prozent ergeben 13,8 Prozent. Ein frühzeitiger Renteneintritt kostet also dauerhaft real spürbar Geld, rechnet sich aber manchmal, wenn man die Rente länger und in guten Jahren bezieht. Wer 2031 noch mehr Abschläge will oder muss, hat wegen der steigenden Regelaltersgrenze einen größeren Abschlag als derselbe Jahrgang heute.
Gut zu wissen: Die Erwerbsminderungsrente fängt das Risiko ab, wenn man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Der durchschnittliche Zahlbetrag lag Ende 2025 bei 1.091 Euro. Hier lohnt die Zurechnungszeit: Betroffene werden so gestellt, als hätten sie bis zum regulären Renteneintritt weitergearbeitet (Stand 2026).
Wie groß ist deine Rentenlücke?
Die Rentenlücke (Versorgungslücke) ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das du im Ruhestand brauchst, und dem, was deine Altersvorsorge liefert. Die Rechnung geht in zwei Schritten:
- Zieleinkommen festlegen. Als Richtwert gelten 70 bis 80 Prozent deines letzten Nettoeinkommens. Die Alterssicherungskommission hat 2026 eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als Ziel für Durchschnittsverdienende benannt (Stand 2026).
- Differenz bilden. Ziehe deine erwartete Rente (aus der Renteninformation oder dem DRV-Rentenrechner) von deinem Zieleinkommen ab. Was übrig bleibt, ist die Lücke.
Ein Beispiel (Modellrechnung). Ein Durchschnittsverdiener hat heute ein Nettoeinkommen von rund 3.100 Euro. Zielquote 70 Prozent ergibt ein Zieleinkommen von rund 2.170 Euro. Die Standardrente von 1.677 Euro netto vor Steuern liefert weniger, die Lücke beträgt rund 490 Euro im Monat. Wer statt 45 nur 40 Entgeltpunkte sammelt oder unter dem Durchschnitt verdient, hat eine entsprechend größere Lücke.
| Szenario (Modellrechnung) | Zielquote | Lücke pro Monat |
|---|---|---|
| Durchschnittsverdiener, 45 Jahre, keine Zusatzvorsorge | 70 Prozent | rund 490 Euro |
| Erzieherin, 30 Beitragsjahre, zwei Kinder | 70 Prozent | rund 600 Euro |
| Gutverdiener, 40 Jahre bei 1,2 Entgeltpunkten | 80 Prozent | rund 1.650 Euro |
(Stand 2026)
Der Rentenlücken-Rechner auf dieser Seite führt dich Schritt für Schritt durch die Berechnung und zeigt dir den Zielpfad. Wichtig ist, nicht mit dem vollen Nettobetrag zu planen: Renten werden nachgelagert besteuert, und wer nominal gleichbleibende Beträge ansetzt, unterschätzt den Kaufkraftverlust durch Inflation.
Die Rentenlücke schließen: Sparplan und Zinseszins
Sobald du die Lücke kennst, brauchst du einen Sparplan. Der Hebel ist der Zinseszins, der erst über Jahrzehnte richtig wirkt. Der Startvorteil ist der größte Kostenfaktor in der Altersvorsorge, und der einzige, den man nicht nachholen kann.
Ein Beispiel: Wer monatlich 100 Euro bis zum 67. Lebensjahr anlegt, hat je nach Startalter und Rendite am Ende (Modellrechnung bei 4 Prozent nominal):
| Startalter | Endkapital bei 4 Prozent |
|---|---|
| 25 Jahre | rund 130.500 Euro |
| 35 Jahre | rund 77.700 Euro |
| 45 Jahre | rund 42.200 Euro |
(Stand 2026)
Wer mit 25 statt mit 35 beginnt, zahlt nur 10 Jahre länger ein (rund 12.000 Euro mehr) und hat am Ende rund 52.000 Euro mehr. Der Unterschied kommt fast vollständig aus dem Zinseszins.
Wie viel du monatlich brauchst, ergibt sich aus der Lücke und deinem Anlagehorizont. Um eine Zusatzrente von 300 Euro im Monat über die 4-Prozent-Regel zu finanzieren, brauchst du ein Kapital von rund 90.000 Euro. Bei 25 Jahren Anlagezeit entspricht das je nach Rendite folgender Sparrate (Modellrechnung):
| Kapitalziel | 3 Prozent | 4 Prozent | 5 Prozent |
|---|---|---|---|
| 90.000 Euro (300 Euro/Monat) | 202 Euro/Monat | 175 Euro/Monat | 151 Euro/Monat |
| 180.000 Euro (600 Euro/Monat) | 404 Euro/Monat | 350 Euro/Monat | 302 Euro/Monat |
(Stand 2026)

Private Vorsorge: die Bausteine im Vergleich
Die gesetzliche Rente ist die Basis, die private und betriebliche Vorsorge füllt die Lücke. Vier Instrumente stehen im Mittelpunkt: Riester, Rürup, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und der ETF-Sparplan.
| Kriterium | Riester | Rürup (Basisrente) | Betriebliche Altersvorsorge | ETF-Sparplan |
|---|---|---|---|---|
| Hauptvorteil | staatliche Zulagen, Steuerabzug | hoher Steuerabzug, für Selbstständige | Arbeitgeber legt 15 Prozent dazu | niedrigste Kosten, jederzeit verfügbar, beste Renditechance |
| Hauptnachteil | Kapitalbindung, teure Versicherer | kein Kapital, nicht kündbar | Abhängigkeit vom Arbeitgeber, volle Steuer im Alter | volles Kursrisiko, Disziplin nötig |
| Kosten | je nach Anbieter hoch; Standarddepot 1,0 Prozent ab 2027 | im Mittel hohe Kostenquoten | oft gering | TER unter 0,3 Prozent, Depot meist kostenlos |
| Zielgruppe | Familien, geringe und mittlere Einkommen | gut Verdienende, Selbstständige | alle Angestellten, besonders kleine Einkommen | alle mit langem Anlagehorizont |
(Stand 2026)
Riester und die Reform ab 2027
2026 gilt noch das alte Riester-Recht: Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage 300 Euro (185 Euro für Kinder vor 2008), Mindestbeitrag 60 Euro (Stand 2026). Wichtig ist die seit dem 29. Mai 2026 verkündete Altersvorsorgereform (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156). Ab 2027 wird die Förderung umgebaut: die Grundzulage wird beitragsproportional und reicht bis 540 Euro, die Kinderzulage bis 300 Euro, der Mindestbeitrag steigt auf 120 Euro. Es kommen renditeorientierte Produkte hinzu, das Altersvorsorgedepot und ein Standarddepot mit einer Effektivkosten-Obergrenze von 1,0 Prozent (Stand 2026).
Für bestehende Verträge gilt: Sie laufen bis zum Beginn der Auszahlungsphase im alten Recht weiter. Wer umsteigt, entscheidet unwiderruflich für das neue Recht, automatisch wird nichts umgestellt (Stand 2026). Ob sich Riester lohnt, hängt stark von Eigenbeitrag, Zulagen und den Kosten des Vertrags ab. Die Verbraucherzentrale nennt die Faustformel: je mehr der Staat einzahlt und je kürzer die Laufzeit, desto eher lohnt es sich. Je geringer das Einkommen und je mehr Kinder, desto höher die Förderung pro Euro.
Rürup und bAV
Die Rürup-Rente (Basisrente) ist reiner Steuervorteil ohne Zulagen. 2026 sind bis zu 30.826 Euro (61.652 Euro bei Zusammenveranlagung) als Sonderausgabe abziehbar, zu 100 Prozent (Stand 2026). Achtung: Deine gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge werden auf denselben Höchstbetrag angerechnet, wer 60.000 Euro verdient, hat nur noch rund 19.666 Euro Spielraum. Bei Rentenbeginn 2026 ist die Rente zu 84 Prozent steuerpflichtig, bis 2058 steigt der Satz auf 100 Prozent.
Die betriebliche Altersvorsorge wandelt einen Teil des Gehalts um. Seit 2022 muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent auf die umgewandelte Summe zuzahlen (Stand 2026). Bis zu 4.056 Euro im Jahr (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) sind sozialabgabenfrei und bis zu 8.112 Euro steuerfrei. Die Anwartschaft gehört dir ab dem ersten Euro, auch bei einem Arbeitgeberwechsel.
ETF-Sparplan: der Kostenvorteil
Wer flexibel, günstig und transparent vorsorgen will, kommt bei einem weltweiten Aktien-ETF-Sparplan oft am besten weg. Langfristig rechnet Finanztip mit einer nominalen Rendite von rund 6 Prozent pro Jahr und empfiehlt ETFs mit einer Kostenquote unter 0,3 Prozent (Stand 2026). Kosten entscheiden: 2 Prozent pro Jahr können über 20 bis 30 Jahre die Hälfte des Vermögenszuwachses auffressen.
Die Aktienquote richtest du nicht stur nach dem Alter aus, sondern nach deiner Verlusttragfähigkeit (Stand 2026). Wer einen Kursverlust von 20 Prozent finanziell und nervlich verkraftet, kann rund 40 Prozent in Aktien-ETFs halten, bei 50 Prozent und mehr bis zu 100 Prozent. Wer Angst vor Schwankungen hat, senkt die Aktienquote, nicht die Sparrate.

Neue Regeln 2026 und 2027: was beschlossen ist und was nur geplant
Der Altersvorsorge-Bereich bewegt sich. Wichtig ist, Beschlossenes von Geplantem zu trennen.
Beschlossen: Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) mit der neuen Förderung und den neuen Depot-Produkten ab 2027 gilt. Ebenso die Haltelinie von 48 Prozent fürs Rentenniveau bis 2031 (Rentenpaket 2025, Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus). Die Mütterrente III (36 Monate Kindererziehungszeit auch für Kinder vor 1992) gilt ab 1. Januar 2027, ausgezahlt wird ab 2028, je Kind ein halber Rentenpunkt (rund 20,40 Euro) (Stand 2026).
In Planung, kein geltendes Recht: Die Frühstartrente (10 Euro pro Monat und Kind vom 6. bis 18. Lebensjahr) wurde am 25. September 2026 im Bundestag in erster Lesung beraten, Start geplant 1. Januar 2027 (Stand 2026). Eine gesetzliche Kapitalrente schlägt die Alterssicherungskommission vor (Zusatzbeitrag bis 2 Prozent), ein Gesetz existiert nicht. Beides als Planungsbasis zu nehmen, trägt politisches Risiko.

Steuern und Entnahme im Ruhestand
Im freien Depot greifen die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, effektiv 26,375 Prozent (Stand 2026). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Paaren) deckt Erträge bis zu dieser Höhe ab, entscheidend ist ein gültiger Freistellungsauftrag, sonst behält die Bank die Steuer ein. Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent.
| Steuerposten im freien Depot 2026 | Wert |
|---|---|
| Sparerpauschbetrag | 1.000 Euro, Paare 2.000 Euro |
| Abgeltungsteuer inkl. Soli | 26,375 Prozent |
| Teilfreistellung Aktien-ETF | 30 Prozent |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro |
(Stand 2026)
Für die Entnahme gilt die 4-Prozent-Regel als Faustregel: Im ersten Ruhestandsjahr 4 Prozent des Kapitals entnehmen und den Betrag jährlich an die Inflation anpassen. Historisch hat das in Rückrechnungen meist über 30 Jahre gereicht, es ist aber keine Garantie. Eine nominal gleichbleibende Rente verliert pro Jahr an Kaufkraft, die Gesamtinflation lag im August 2026 bei 2,9 Prozent (Stand 2026).

Checkliste: deine Rentenlücke prüfen und schließen
- Dein aktuelles Nettoeinkommen aus der letzten Lohnabrechnung ermitteln
- Zielquote festlegen (70 bis 80 Prozent als Bandbreite)
- Zieleinkommen im Ruhestand ausrechnen
- Deine Entgeltpunkte über die Renteninformation prüfen und die erwartete Rente notieren
- Rentenlücke bilden: Zieleinkommen minus erwartete Rente, mit dem Rentenlücken-Rechner
- Grundrentenanspruch prüfen: 33 Jahre Grundrentenzeiten, Verdienst zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnitts
- Vorsorge-Bausteine ordnen: bAV zuerst, dann Riester oder ETF-Sparplan je nach Situation
- Sparrate festlegen und automatisierten Dauerauftrag einrichten
- Freistellungsauftrag erteilen, damit der Sparerpauschbetrag greift
- Inflation einplanen und den Plan einmal im Jahr überprüfen
Häufige Fehler bei der Altersvorsorge
- Standardrente mit der eigenen Rente verwechseln. Die Standardrente von 1.913 Euro unterstellt 45 volle Jahre auf Durchschnittsniveau, die durchschnittliche Altersrente liegt bei 1.354 Euro brutto. Wer optimistisch plant, verschleiert die Lücke.
- Brutto- und Nettobeträge mischen. Der Zahlbetrag ist der nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wer mit dem Bruttobetrag rechnet, überschätzt das Nettoeinkommen im Ruhestand um über 100 Euro im Monat.
- Den Start aufschieben. Die ersten zehn Jahre sind beim Zinseszins am wertvollsten und nicht aufholbar.
- Zu teure Produkte wählen. Hohe Effektivkosten fressen die Rendite auf. Ein kostengünstiger ETF-Sparplan schlägt über lange Laufzeiten meist den teuren Versicherungsvertrag.
- Das Sicherungsniveau dauerhaft fortschreiben. Die 48 Prozent gelten nur bis 2031. Für die Planung bis 2040 rechnet die DRV mit einem Nettorentenniveau von rund 46 Prozent, der Beitragssatz steigt in der Vorausberechnung auf über 20 Prozent (Stand 2026).
FAQ
Die häufigsten Fragen zur Rente und Altersvorsorge findest du direkt hier; die Antworten sind im Text oben ausführlicher erklärt. Für den Einstieg in die eigenen Zahlen helfen der Rentenrechner (gesetzliche Rente), der Rentenlücken-Rechner (Lücke und Zielpfad) und der Zinseszins-Rechner (Startvorteil).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die gesetzliche Rente 2026 und wie wird sie berechnet?
Wie groß ist meine Rentenlücke und wie berechne ich sie?
Wie viel sollte ich monatlich für die Altersvorsorge sparen?
Was bringt früheres Sparen konkret beim Zinseszins?
Wie viel Kapital brauche ich für eine Zusatzrente von 300 Euro im Monat?
Was ist die 4-Prozent-Regel und ist sie sicher?
Lohnt sich Riester 2026 und was ändert die Reform?
Was ist der Unterschied zwischen Riester, Rürup und betrieblicher Altersvorsorge?
Wie viel Aktienquote sollte ich für die Altersvorsorge haben?
Wie werden Auszahlungen aus einem Aktiendepot besteuert?
Was ist die Frühstartrente und gilt sie schon?
Dieses Handbuch ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Beitragssätze, Rentenwerte, Freibeträge und Förderungen ändern sich regelmäßig, viele Zahlen hängen von deiner individuellen Situation ab (Einkommen, Familienstand, Bundesland, Krankenkasse). Modellrechnungen sind Beispielrechnungen, keine Garantien. Prüfe konkrete Beträge für deinen Einzelfall, etwa mit der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung oder steuerlicher Beratung, bevor du Verträge abschließt.
Quellen und Stand dieser Angaben
Die Zahlen in diesem Handbuch stammen aus den genannten Quellen (Deutsche Rentenversicherung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesregierung, BMF, Bundesgesetzblatt, Verbraucherzentrale, Finanztip, Stiftung Warentest, Destatis) und wurden am 2. Oktober 2026 geprüft. Hinter jedem aktuellen Betrag steht ein Stand-Datum. Modellrechnungen zu Zinseszins und Sparraten sind als solche gekennzeichnet.
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung, aktueller Rentenwert 42,52 Euro ab 1.7.2026. deutsche-rentenversicherung.de
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Renten steigen zum 1. Juli um 4,24 Prozent. deutsche-rentenversicherung.de
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2026, Standardrente 1.913,40 Euro brutto, Durchschnittsrenten, Grundrentenzuschlag. deutsche-rentenversicherung.de
- BMAS: Grundrente, Äquivalenzfaktor 0,875, 33/35 Jahre, Freibeträge. bmas.de
- BMAS: Alterssicherungskommission, 33 Empfehlungen, Zielnettoersatzquote 70 Prozent. bmas.de
- Gesetze-im-Internet: SVBezGrV 2026, Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 101.400 Euro, § 255e SGB VI Haltelinie 48 Prozent bis 2031. gesetze-im-internet.de
- Bundesregierung: Renteneintrittsalter, Rente mit 63, 0,3 Prozent Abschlag je Monat. bundesregierung.de
- Bundesfinanzministerium: Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, neue Zulagen 2027, Altersvorsorgedepot, Standarddepot mit 1,0 Prozent Kostendeckel. bundesfinanzministerium.de
- Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz BGBl. 2026 I Nr. 156. recht.bund.de
- Bundestag: Erste Lesung Frühstartrente am 25.09.2026, BT-Drs. 21/7864. bundestag.de
- Verbraucherzentrale: Riester-Rente, Rürup-Rente, Anlageformen, Verlusttragfähigkeit. verbraucherzentrale.de
- Finanztip: ETF-Vergleich, TER unter 0,3 Prozent, 6 Prozent Renditeannahme, 15 Prozent vom Netto. finanztip.de
- Finanzwende-Studie 2026: Kostenquoten Riester und Rürup. finanzwende.de
- VR / § 20 Abs. 9 EStG: Sparerpauschbetrag 1.000 und 2.000 Euro, Kapitalertragsteuer 26,375 Prozent inklusive Soli. vr.de
- Destatis: Inflationsrate August 2026 2,9 Prozent. destatis.de