Quittung / Barquittung

Erstelle eine Quittung mit dem Betrag automatisch in Ziffern und Worten sowie Zahler, Empfänger, Zweck und Zahlungsart, als PDF zum Ausdrucken. DSGVO-konform.

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Rechtliche Hinweise

Stand: 11.08.2026.

Die Ergebnisse geben den Rechts- und Steuerstand zum oben genannten Stand-Datum wieder. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar; für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für Ihren konkreten Fall wird keine Gewähr übernommen. Insbesondere ersetzen die Ergebnisse keine behördliche oder gerichtliche Bewertung. Bitte prüfen Sie die Angaben selbst sorgfältig, bevor Sie eine Entscheidung treffen, die auf dem Ergebnis beruht.

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Quittung erstellen: Betrag in Ziffern und Worten

Eine Quittung ist der Beleg über eine erhaltene Zahlung, etwa bei Barzahlung im Handel, beim Kleinanzeigenverkauf oder bei einer privaten Weiterverrechnung. Der Generator erstellt sie mit Betrag in Ziffern und automatisch in Worten, Zahler, Empfänger, Zweck, Zahlungsart, Ort und Datum. Das PDF ist direkt bereit zum Ausdrucken.

Der Betrag in Worten wird automatisch auf Deutsch generiert (zum Beispiel „Einhundertneunundvierzig Euro und neunzig Cent") und lässt sich bei Bedarf anpassen. So ist der Beleg auch ohne zusätzliche Hilfsmittel eindeutig.

Wann brauche ich eine Quittung?

  • Barzahlung: als Nachweis, dass der Betrag tatsächlich gezahlt wurde.
  • Privatverkauf: bei Übergabe des Kaufpreises, zum Beispiel im Altwarenhandel.
  • Dienstleistung: wenn ein Kunde bar oder per Überweisung direkt zahlt.

Pflichtangaben bei Barzahlungen

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR verlangt § 33 UStDV nur reduzierte Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, Art und Menge der Leistung sowie den Gesamtbetrag inklusive Steuer. Bei Barzahlungen über 250 EUR gehört üblicherweise auch der Name des Zahlers auf den Beleg, damit er sich eindeutig zuordnen lässt. Genaueres hängt von der jeweiligen Situation ab.

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Was genau ist eine Quittung?

Eine Quittung ist ein schriftliches Empfangsbekenntnis nach § 368 BGB. Sie bestätigt, dass eine Zahlung eingegangen ist, und nennt dazu den Betrag, den Zahler, den Empfänger, den Zahlungsgrund und das Datum. Eine Quittung ist keine Rechnung. Sie rechnet eine Leistung nicht ab, sondern bestätigt nur den Zahlungseingang. Wer den Beleg für die Buchhaltung oder den Vorsteuerabzug braucht, benötigt daneben trotzdem eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG.

Wer darf eine Quittung ausstellen?

Im Prinzip jeder, der Geld entgegennimmt: Gewerbetreibende, Freiberufler, Vereine und private Verkäufer. Eine Erlaubnis ist dafür nicht nötig. Wer eine Zahlung erhält, ist auf Verlangen sogar verpflichtet, eine Quittung auszustellen (§ 368 BGB), zum Beispiel bei Barzahlung im Geschäft oder beim Privatverkauf über eine Kleinanzeige.

Welche Angaben gehören auf eine Quittung?

Der Umfang hängt vom Zweck ab. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro verlangt § 33 UStDV nur wenige Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, Art und Menge der Leistung sowie den Gesamtbetrag inklusive Steuer. Bei Barzahlungen über 250 Euro gehört üblicherweise auch der Name des Zahlers auf den Beleg, damit er sich eindeutig zuordnen lässt. Eine Quittung weist in der Regel keine Umsatzsteuer gesondert aus. Falls doch ein Steuerbetrag ausgewiesen wird, ohne dass der Aussteller dazu berechtigt ist, schuldet er genau diesen Betrag (§ 14c UStG).

Was gilt bei elektronischen Kassen?

Wer eine elektronische Kasse betreibt, muss dem Kunden bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg ausgeben. Das ist die Belegausgabepflicht nach § 146a AO. Ein solcher Kassenbon ersetzt den Anspruch auf eine Quittung nicht. Kunden dürfen also auch dann eine Quittung im Sinne von § 368 BGB verlangen, wenn sie bereits einen Kassenbon erhalten haben.

Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

Rechnungen und Buchungsbelege sind in Deutschland grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren, seit 2025 sind es statt der früheren zehn zwei Jahre weniger. Quittungen und Kassenbons, die geschäftliche Ausgaben belegen, gehören zur Belegkette und sollten entsprechend lange aufbewahrt werden.

Läuft die Erstellung lokal?

Ja. Der Quittungs-Generator arbeitet vollständig im Browser. Deine Angaben werden weder an einen Server übertragen noch gespeichert. Die Quittung entsteht direkt auf deinem Gerät und steht zum Ausdrucken oder als PDF bereit.

Diese Quittung ist eine strukturelle Vorlage und keine Rechtsberatung.