Fahrkosten-Rechner
Berechne die abzugsfähige Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für deinen Arbeitsweg in der Steuererklärung. Alle Eingaben bleiben lokal in deinem Browser.
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Rechtliche Hinweise
Stand: 11.08.2026.
Die Ergebnisse geben den Rechts- und Steuerstand zum oben genannten Stand-Datum wieder. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar; für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für Ihren konkreten Fall wird keine Gewähr übernommen. Insbesondere ersetzen die Ergebnisse keine behördliche oder gerichtliche Bewertung. Bitte prüfen Sie die Angaben selbst sorgfältig, bevor Sie eine Entscheidung treffen, die auf dem Ergebnis beruht.
Video: So nutzt du dieses Tool
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Fahrkosten-Rechner: Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) 2026
Der Fahrkosten-Rechner ermittelt die Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale genannt. So weißt du, welchen Betrag du als Werbungskosten für deinen Arbeitsweg jährlich in der Steuererklärung ansetzen kannst.
Der aktuelle Satz (Stand: 01/2026)
Seit dem 01.01.2026 gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025 eine Pauschale von 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Entfernungskilometer, also flächendeckend, egal ob Kurz- oder Langstrecke. Zuvor (2021–2025) galt 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km.
Die 4.500-€-Höchstgrenze
Die Entfernungspauschale ist pro Kalenderjahr auf 4.500 € begrenzt (EStG § 9 Abs. 2). Ein höherer Betrag ist nur ansetzbar, wenn du für den Arbeitsweg ein Kraftfahrzeug nutzt. Bei einer Fahrt von 60 km an 230 Tagen ergeben sich 230 × 0,38 € × 60 km = 5.244 €, also mehr als 4.500 €. Mit Pkw darfst du die vollen 5.244 € ansetzen, ohne Pkw nur 4.500 €. Der Rechner berücksichtigt das mit der Checkbox zur Kfz-Nutzung.
Wichtig: einfache Strecke
Die Pauschale wird nur für die einfache Entfernung (Hin ODER Rück, nicht Hin+Rück) gerechnet und nur für volle Kilometer der kürzesten Straßenverbindung, unabhängig vom Verkehrsmittel. Rechtsgrundlage ist EStG § 9.
Einordnung
Es handelt sich um einen steuerlichen Werbungskosten-Abzug, keine direkte Erstattung. Der Betrag wird deinem zu versteuernden Einkommen gegengerechnet. Arbeitgeber-Fahrkostenzuschüsse mindern den ansetzbaren Betrag.
Keine Steuerberatung
Der Rechner dient der groben Einordnung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Deine konkrete Steuersituation kann abweichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Seit dem 01.01.2026 gelten 0,38 € pro Kilometer ab dem 1. km der einfachen Fahrt, flächendeckend, nicht mehr erst ab dem 21. km (zuvor 0,30 € für die ersten 20 km).
Gibt es eine Höchstgrenze?
Ja. Pro Kalenderjahr sind höchstens 4.500 € abziehbar (EStG § 9 Abs. 2). Erreichst du mehr, greift die Grenze nur dann nicht, wenn du ein Kraftfahrzeug nutzt.
Zähle ich Hin- und Rückweg?
Nein. Es zählt nur die einfache Strecke (Hin ODER Rück), multipliziert mit den Arbeitstagen pro Jahr.
Ist die Pauschale eine Erstattung?
Nein. Es ist ein Werbungskosten-Abzug (EStG § 9), der dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast mindert, keine direkte Auszahlung.
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